Ethik-Kommission

Geschäftszimmer: Frau Dr. med. Christine Glinicke

Universitäts-Kinderklinik
Schwanenweg 20, D - 24105 Kiel
Tel. 0431 / 597-1809   Fax. 0431 / 597-5333
Email : ethikkomm@email.uni-kiel.de

       

Allgemeine Hinweise über die Ethik-Kommission (EK)

1.
Vor der Durchführung biomedizinischer Forschung am Menschen - ausgenommen bei ausschließlich nicht personenbezogenen epidemiologischen Forschungsvorhaben - muß sich jeder Arzt laut Berufsordnung der Ärztekammer der Schleswig-Holstein (BO), Heilberufegesetz Schleswig-Holstein, Arzneimittelgesetz (AMG) einschließlich der GCP-Richtlinien, Medizinproduktegesetz (MPG), Strahlenschutzverordnung (StrlschV), Röntgenverordnung (RöV) und gemäß den Bestimmungen vieler Zeitschriften durch eine EK beraten lassen und ein zustimmendes Votum einholen. Außerdem ist die Deklaration von Helsinki zu beachten.

2.
EK beraten, sie genehmigen nicht; die Verantwortlichkeit bleibt beim Arzt bzw. dem im Bereich der Medizin Tätigen, der die Studie durchführt.

3.
Die Termine für die Sitzungen der Ethik-Kommission der Medizinischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel werden nach Bedarf festgelegt.

4.
Die Gebühren für die Bearbeitung der Anträge werden auf Anfrage mitgeteilt.

5.
Die Ethik-Kommission der Medizinischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel ist Mitglied des Arbeitskreises Medizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland.



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